Hinweise für Sammlerinnen

Liebe Sammlerinnen,

viele von euch sammeln mit viel Liebe, Geduld und einem sehr eigenen Blick für besondere Stücke. Manchmal zieht ein neues Schmuckstück ein, manchmal darf ein älteres weiterziehen. So bleibt eine Sammlung lebendig. 🌸

Gerade bei Beads und kleinen Schmuckstücken ist es ganz normal, dass Sammlerinnen untereinander tauschen, verkaufen oder Stücke weitergeben. Das gehört ein Stück weit zur Sammlerwelt dazu.

Wir möchten euch dazu keinen Vortrag halten und erst recht keine Steuerberatung ersetzen. Aber weil sich in den letzten Jahren bei Online-Plattformen, Zahlungswegen und Meldepflichten einiges verändert hat, möchten wir euch einen ruhigen Hinweis mitgeben.

Warum Belege wichtig sind

Wenn ihr ein Schmuckstück privat weitergebt oder verkauft, ist es sinnvoll, eure ursprünglichen Kaufbelege gut aufzubewahren.

Gerade bei höherwertigen Stücken kann es hilfreich sein, später nachvollziehen zu können:

Wann habe ich das Stück gekauft?
Was habe ich damals bezahlt?
Zu welchem Preis habe ich es später weitergegeben?

Das ist besonders dann wichtig, wenn ihr Stücke über Plattformen oder Verkaufsgruppen verkauft und dort im Laufe eines Jahres mehrere Verkäufe zusammenkommen.

Private Weitergabe ist nicht automatisch ein Problem

Wenn ihr ein Schmuckstück aus eurer privaten Sammlung weitergebt, ist das erst einmal nichts Ungewöhnliches.

Oft werden Sammlerstücke sogar unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Dann entsteht in der Regel kein Gewinn, sondern eher ein privater Verlust. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Unterlagen aufzubewahren, damit man so etwas im Zweifel erklären kann.

Denn manchmal geht es nicht darum, dass etwas „falsch“ ist, sondern nur darum, dass man es sauber belegen kann.

Online-Plattformen und Meldepflichten

Durch europäische Regelungen wie DAC7 bzw. das Plattformen-Steuertransparenzgesetz können bestimmte Online-Plattformen verpflichtet sein, Verkaufsdaten an die Finanzbehörden zu melden.

Häufig genannt werden dabei Schwellen wie 30 Verkäufe oder 2.000 EUR im Jahr. Diese Werte bedeuten nicht automatisch, dass private Verkäufe steuerpflichtig sind. Sie können aber dazu führen, dass Daten gemeldet werden oder später Rückfragen entstehen.

Unser Rat ist deshalb ganz einfach:

Bewahrt eure Rechnungen gut auf.
Notiert euch private Weiterverkäufe grob.
Verkauft ihr regelmäßig oder in größerem Umfang, fragt im Zweifel eure Steuerberatung.

Auch bei PayPal & Co. ruhig sorgfältig bleiben

Viele private Verkäufe werden heute über digitale Zahlungswege abgewickelt. Das ist praktisch, aber auch hier gilt: Je mehr Bewegungen über ein Konto laufen, desto wichtiger ist es, einen Überblick zu behalten.

Hebt deshalb auch Zahlungsnachweise oder kurze Notizen auf, besonders wenn es um höherwertige Schmuckstücke geht.

Nicht aus Angst. Sondern einfach, damit eure Sammlungsgeschichte nachvollziehbar bleibt. ✨

Wenn einmal eine Rechnung fehlt

Falls ihr ein Schmuckstück direkt bei uns gekauft habt und später eine Rechnung oder einen Kaufnachweis benötigt, könnt ihr euch natürlich jederzeit bei uns melden.

Wir bewahren unsere Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sorgfältig auf. Wenn eine Rechnung einmal verloren gegangen ist, können wir in vielen Fällen helfen und den Kauf bei uns noch einmal nachvollziehen.

Bitte habt Verständnis, dass wir das nur für Käufe machen können, die direkt über NIWA gelaufen sind und eindeutig zugeordnet werden können.

Schreibt uns in so einem Fall einfach mit eurem Namen, dem ungefähren Kaufdatum und, falls vorhanden, der Rechnungsnummer oder einer kurzen Beschreibung des Schmuckstücks. Dann schauen wir gern nach. 🌸

Unser NIWA-Hinweis

Wir können und dürfen keine Steuerberatung geben. Jede Situation ist unterschiedlich.

Uns ist nur wichtig, dass das Sammeln, Tauschen und Weitergeben Freude bleibt. Schmuckstücke haben oft eine Geschichte, und manchmal beginnt diese Geschichte bei einer neuen Besitzerin noch einmal von vorn.

Wenn ihr eure Belege gut aufbewahrt und größere Verkäufe im Blick behaltet, seid ihr im Zweifel deutlich entspannter unterwegs.

Sammelt mit Freude, gebt mit Ruhe weiter und behandelt eure kleinen Schätze so, wie sie es verdienen.

Liebe Grüße
euer Bead-Basty 🌸

Widerruf elektronisch erklären

Wenn Sie einen Kauf bei NIWA widerrufen möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Bitte geben Sie Ihre Angaben vollständig an, damit wir Ihre Anfrage eindeutig zuordnen können. Bitte senden Sie Ware nicht unangekündigt zurück. Nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung erhalten Sie von uns die passenden Rücksendehinweise. Bei Rücksendungen aus Ländern außerhalb des EU-Zollgebiets ist vor dem Versand eine Abstimmung mit NIWA erforderlich.

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